Weder das Generalkonsulat noch der BDÜ sind hier der richtige Ansprechspartner. Es gibt aber eine staatliche gepflegte Liste mit allen ermächtigten Übersetzern in Deutschland: justiz-dolmetscher.de
Alle hier aufgeführten Übersetzer können die Übersetzungen anfertigen und Beglaubigen. Natürlich kann man aber auch zu einem Übersetzungsbüro gehen und diese mit der Übersetzung beauftragen. Das Übersetzungsbüro wird dann den Auftrag an einen Übersetzer / eine Übersetzerin aus der oben von mir genannten Liste geben. Meistens kommt man (wenn man 2-3 Angebote einholt) günstiger damit weg direkt Übersetzer aus der Liste zu beauftragen...