Hallo,

aus rechtlicher Sicht hast du leider keinen Anspruch auf den Umtausch. Dies liegt in diesem Fall daran das die Ware nicht beschädigt ist und somit kein Grund dafür den Kaufvertrag anzufechten. Was hier bereits erwähnt wurde, nämlich das es keinen Kassenzettel benötigt liegt nur im Falle beschädigter Ware vor, dies ist hier aber eindeutig nicht gegeben.

Wenn der Verkäufer die Ware zurücknimmt geschieht dies nur auf Kulanz. Demnach kann der Verkäufer bestimmte Bedinungen erwarten (Kassenbon vorhanden, Originalverpackung...). Dir bleibt also der Versuch, letzlich aber kein Recht für den Umtausch.

Hoffe ich konnte dir mit der Antwort helfen, viel Erfolg beim Umtauschversuch.

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Du hast Recht jetzt ist die Frage eindeutiger gestellt.

Die Antwort bleibt aber ähnlich, du musst mit Ihm über deine Sorgen sprechen.

Wenn er dir zuviel "klammert" dann sag Ihm das, natürlich mit einer entsprechenden Art und versucht gemeinsam einen Mittelweg zu finden. Jeder braucht Freiräume in einer Beziehung, dass solltest du Ihm klarmachen. Allerdings nach einem Monat Beziehung finde ich das eigentlich noch recht normal.

Anfänglich will man soviel Zeit wie möglich miteinander verbirngen. Sobald diese erste Phase in einer Beziehung um ist, sollte man sich aber auch wieder in seinen Freundeskreis eingliedern usw.

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Am Anfang einer Beziehung ist die "körperliche Anziehungskraft" am größten. Für gewöhnlich sollte sich dies nach der Zeit legen.

In einer Beziehung ist es wichtig, dass du mit Ihm über deine Sorgen sprichst. Also ganz direkt das ansprechen was dich stört und was du lieber machen würdest.

Falls sich das nicht ändern sollte, passt Ihr vllt. einfach nicht zusammen. Da seine Interessen (zuhause bleiben) und deine (ausgehen) sich scheinbar nicht ergänzen.

Viel Glück!

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Also ich nehme jetzt mal an das du erst den Mofa Führerschein gemacht hast und jetzt den Roller Führerschein hast.

Wenn der Roller, wie von dir beschrieben auf 25 Km/h (also als Mofa) zugelassen ist und die diesen wieder auf 45 Km/h haben möchtest, dann muss dieser beim TÜV erneut vorgeführt werden.

Zwangsläufig in einer Werkstadt muss dies nicht geschehen, aber vom TÜV abgenommen werden, dass muss sein.

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