Hallo shankiice,

... unter http://dejure.org/gesetze/BGB/2.html ist nachzulesen, dass der Mensch, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, als volljährig gilt. Mit der Volljährigkeit geht einher, das ab 18Jährige somit eigenverantwortlich und im (Rechts-)Leben voll geschäftsfähig sind.

Auf gut Deutsch: Ich kann tun und lassen was ich will, und bin auch dafür selbst verantwortlich. Verstosse ich gegen ein Gesetz, mache nur ich mich strafbar und mein Handeln kann haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

Soweit der rechtliche Teil.

Allerdings sollte Deine Situation etwas genauer betrachtet werden. Für viele Eltern ist es immer sehr schwer, "ihr Kind" in die Eigenverantwortlichkeit zu entlassen. Da hat man gestern noch erst die Windel angelegt und morgen schon will mein Kind mir zeigen, das es erwachsen (geworden) ist. Dazwischen wechseln sich Sorgen und Nöte um das Kind täglich ab. Eltern wollen doch nur das Beste für ihr Kind.

Vielleicht solltest Du in den letzten 6 Monaten vor Deiner Volljährigkeit noch mal in Dich gehen, und Dich fragen was Du für die Zukunft willst. Anschließend kommuniziere das.

Hier bietet sich eigentlich an, dass Du Dir einmal Zeit nimmst, mit Deinen Eltern ein längeres und ausführliches Gespräch zu führen. In diesem Gespräch (nicht zwischen Tür und Angel, oder zwischen zwei Terminen) solltest Du das Thema Deine kommende Volljährigkeit, und sonstige Punkte (Post öffnen) ansprechen, was Du damit grundsätzlich verbindest, und dann Deine Eltern fragst, was sie damit verbinden.

Danach sprichst Du das Thema Piercing an, und kannst dieses ja mit Argumenten untermauern, welche Du Dir vorher "besorgt und gesammelt". Genannte Argumente können dafür und sollten auch dagegen sprechen. Grade mit dem Darlegen von Gegenargumenten kannst Du Deinen Eltern zeigen, wie eigenverantwortlich Du Dich mit dem Thema insgesamt beschäftigt hast. Abschließend solltet ihr zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen.

Ich bin mir sicher, dass Deine Eltern dann ihre Tochter mit anderen Augen sehen werden.

IdS

MrDirekt

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Hi Ahref2,

... in dieser "äußerst selten vorkommenden" Situation jetzt schon zu sagen, wie man sich verhalten sollte, kommt der Wahrsagerei gleich.

Niemand, auch die Polizei, kann Dir jetzt sagen, wie Du Dich bei einer konkreten Schiesserei oder bei einem stattfindenden Überfall verhalten sollst. Wie auch! Eine Kontaktaufnahme mit möglichen Opfern oder unmittelbaren Beteiligten ist anfangs unmöglich. Jede Gewaltsituation ist immer auch individuell zu sehen, und jeder unbeteiligte Mensch, der völlig unerwartet in eine solche Gewaltsituation hineingerät, sollte sich nur eins wirklich vor Augen halten, bzw. für sich intensiv verinnerlichen.

"Selbstschutz vor Heldsein."

Wer mitten drin ist, hat meistens erstmal das zu tun, was gefordert ist, oder man setzt sein/-e Leben/Gesundheit unnötigerweise auf's Spiel. Stehst Du außerhalb der Gefahrensituation, dann gelten natürlich andere Regeln, als wenn Du mitten drin dabei bist.

Also, verhalte Dich erstmal so, dass Du für Dich "Schutz" suchst, in dem Du Dich z. Bsp. hinter Pfosten/Wände/Mauern/Tische oder sonst was stellst, oder Dich einfach ganz flach auf dem Boden legst. Warte anschließend ab, was entweder von Dir verlangt wird, oder reagiere mit Flucht vom Ort erst, wenn Du das Gefühl hast, dass alles rum ist. Niemand kann und wird Dir diesen Selbstschutz später zum rechtlichen Vorwurf machen, denn niemand braucht sein/-e Leben/Gesundheit "sinnlos auf's Spiel setzen". Und wenn Du Dich in einer konkreten Gefahrensituation befindest, hast Du garantiert Angst, "Überlebensangst". Dein Kopf schaltet in solchen Situationen sowie erstmal auf Minimalismus (Schutz/Flucht oder Schutz/Kampf) um, und Du wirst unbewußt automatisiert reagieren. Auf diesen Automatismus wirst Du reell keinen gedanklichen Einfluß nehmen können. Dein Adrenalinspiegel sorgt für Dein Überleben.

Sei jedoch für alle Zeiten froh, wenn Du mit solchen Situationen niemals konfrontiert wirst.

IdS

MrDirekt

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Hallo Saalau,

... unter "http://polizei2020.sachsen.de/download/Polizei2020/Polizeistruktur2020.pdf" kannst Du es nachsehen. Die kleinen orangefarbenen Punkte auf der Karte signalisieren für jeden Interessenten ... einen möglichen Standort vom SEK Sachsen im Einsatzfall ;-) Dein Wohnort ist auch einer dieser Punkte?

IdS

MrDirekt

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Hi joelgo2,

... eine Notrufbegleitung, bis zur Übergabe an den Helfer vor Ort ... DAS!!, ja das wäre absolut optimal für das gesamte Sicherheits-, Rettungs- und Brandschutzwesen hier in diesem Lande.

Doch die Realität sieht bedauerlicherweise in Deutschland sehr mies aus.

Viele Bundesländer gehen, aus Kostenersparnisgründen immer mehr dazu über, mehrere Notrufannahmestellen in regionaler Nachbarschaft aufzulösen, und zu einer zentralen Leitstelle zu integrieren, ohne dabei auch den notwendigen Personalbestand entsprechend anzugleichen. Beispiel ... wo früher für 10 Ortsvorwahlen 3-5 Annahmestellen (a' 2 Personen rund um die Uhr) vorhanden waren, wird dies heute mit EINER Leitstelle (max. 4 Personen rund um die Uhr) bewältigt. Und die "Notrufe" sind seid früher beileibe nicht weniger geworden (Stichwort Handy).

Jeder Mensch in Deutschland sollte eigentlich die Notrufnummern 110 (Polizei) oder 112 (Rettungs-/Brandschutzdienst) und deren Bedeutung kennen. Doch auch hier ... entfernt sich der Wunschgedanke sehr weit von der bundesdeutschen Realität. Die Notrufnummern "verkommen" immer mehr zu einer "Ich hab da mal ne Frage"-Hotline. Vermutlich weil das Anspruchdenken des Einzelnen immer mehr in den egoistischen Vordergrund rückt, getreu dem Motto ... "Dafür seid ihr doch da! Ich kann und will das nicht, ihr müßt das machen!" Eine neuzeitliche Unselbständigkeit und Bequemlichkeit, die meistens vor der eigenen Courage und der eigenen Aktivität vorgeschoben wird.

Aus eigener Erfahrung läßt sich für den Polizeibereich z. Bsp. sagen, dass in einem 12 Stundenschichtdienst auf einer mit vier Arbeitsplätzen besetzten kleinen hessischen Leitstelle der Polizei die Notrufnummer 110 pro Stunde bis zu 10 x pro Arbeitsplatz klingeln kann (manchmal weniger, manchmal mehr). Das sind durchschnittlich 40 Notrufe pro Stunde und 480 pro Schicht. Von diesen 480 Notrufen sind höchstens 10 Notrufe, "echte Notrufe für die Polizei" und verlangen höchste Konzentration und professionelle polizeiliche Unterstützung (z. Bsp. ich verfolge grade einen Einbrecher, einen Ladendieb, einen Schläger, einen Taschendieb; oder ich sehe grade jemanden einbrechen, eine Oma berauben; oder es ruft jemand an, der beabsichtigt, von der Brücke zu springen, usw.). Eine weitere Vielzahl von Notrufen über die 110 lassen sich aufteilen in medizinische Notfälle, die dann sofort an die Rettungsleitstelle weitergeleitet werden und somit eine Notrufleitung der Polizei kurzfristig "bockieren". Einige Notrufe lassen sich aufteilen in allgemeine Anfragen im polizeilichen oder zivilen Bereich (z. Bsp. sind meine Hühnereier von der Dioxinsache auch betroffen?, usw.). Diese werden mit dem Hinweis, dass dies keine Notfallmeldung ist, und es andere Stellen gibt, die hierüber Auskunft geben können, sofort beendet. Ein nicht unerheblicher Anteil der Notrufe sind Spass- und Testanrufe, die in "vorsätzlichen Fällen" immer angezeigt werden, und deren Anrufer mit einer Geldstrafe rechnen kann.

Jedes Notrufklingeln muss und wird von den Mitarbeitern in einer Leitstelle als "immer ernst" eingestuft. Die damit verbundene Kommunikation mit dem Notrufteilnehmer ist aufgrund der "zu erwartenen Masse an Notrufmeldungen" deshalb in der Regel auf ein notwendiges Abfragemaß (die wichtigen W's, siehe z. Bsp. http://www.muenchen.de/Stadtleben/Gesundheit_Umwelt/notrufsammlung/162145/index.html#richtig) beschränkt, weil es ja meistens zeitgleich auf einem weiteren Apparat klingeln kann. Rein vom gesamten Ablauf läßt sich daher sagen, dass für eine "Notrufbegleitung" einfach das hierzu erforderliche Personal fehlt, selten am Willen der einzelnen Menschen auf der Leitstelle, die den Notruf entgegennehmen.

Eine weitere Frage bei der "Notrufbegleitung" stelle ich mir hier besonders ... wie ist das Verhalten des Disponenten straf- und zivilrechtlich zu bewerten, wenn er unbewußt oder fahrlässig falsche Handlungs-/Anweisungen an den "unbedarften Menschen am anderen Ende" gibt, und der Notfallpatient stirbt vor Eintreffen des Rettungsdienstes. Für den Tod eines Menschen evtl. mitverantwortlich zu sein ... diese Erfahrung möchte ich weder erleben, noch jemanden wünschen.

Natürlich ... es macht auch mich nachdenklich, dass die völlig überforderte Mutter den Tod ihres Mannes hautnah miterleben mußte und bedauerlicherweise nicht "begleitet" wurde. Doch verstehe es nicht falsch, und ohne diesen Anruf zu bewerten ... in einem solchen "begleitenden Notruf" brauchst Du zwei Disponenten. Einer, der das Gespräch führt, der andere, der im Hintergrund den Rettungsdienst beauftragt, die ersten medizinischen Erkenntnisse mitteilt, gegebenenfalls nachschauen muss, wo der nächste Notarzt aktiviert werden kann, welches Krankenhaus für eine Überstellung gegebenenfalls in Frage kommt, usw. usw. Desweiteren braucht der "begleitende" Disponent am Telefon vielleicht die eine oder andere zeichensprachliche "Unterstützung medizinischerer Tipps", weil deren Suche nach einer Lösung/Antwort im Handbuch oder Internet, oder den eigenen Gehirnwindungen sich momentan als schwierig erweisen kann.

Vielleicht konnte ich Dir mit meiner Antwort ein wenig Einblick verschaffen in den Aufgabenbereich einer Notrufannahmestelle. Sicherlich kann dies woanders anders sein, als wie von mir geschildert. Aber diese wenigen Fälle werden auch bald alle zentralisiert sein ... Dank einer Politik, die sich der Globalität und der Kostenreduzierung verschrieben hat und auch künftig verschreiben wird, um damit den sicherheits-, rettungs- und branschutzrelevanten Dienstleistungsbereich auf ein Optimum zu straffen. Wer hier am Ende auf der Strecke bleibt ... ist immer der Mensch, der in seiner Not die Notrufnummer wählt.

IdS

MrDirekt

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