Ich bin kein Jurist, aber das klingt für mich nach deutlicher Notwehr und damit hättest du nichts zu befürchten.
Es war von seiner Seite 1.unterlassene Hilfeleistung und 2.fahrlässige Körperverletzung wenn er dir das nicht zurückgibt. Und fahrlässig auch nur wenn er nicht wusste was er da tut. Alle Angaben hier ohne Gewähr.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.