Frage
Nein, Krankheit oder Krankheit von Kindern sind Freistellungsgründe. Da müsste sie sich Urlaub nehmen oder Freizeitausgleich.
Nein, Krankheit oder Krankheit von Kindern sind Freistellungsgründe. Da müsste sie sich Urlaub nehmen oder Freizeitausgleich.