Das kommt drauf an...
Wenn die schlechten Noten dadurch verursacht worden sind, daß du in der Berufsschule viel zu oft dem Unterricht ferngeblieben bist, musst du damit rechnen, daß dich dein Ausbilder abmahnt.
i. d. Regel machen Betriebe es so, daß sie zweimal abmahnen, bevor eine Kündigung in Frage kommt.
Gegen eine Abmahnung kannst du eine Gegendarstellung verfassen und die zu deiner Persoakte geben.
Eine Abmahnung solltest du auf jeden Fall ernst nehmen.
Was die Kündigung betrifft: eine Kündigung wegen schlechter Noten ist in der Ausbildung möglich, nämlich dann, wenn deine Leistungen so schlecht sind, daß das Erreichen des Ausbildungsziels (Bestehen der schriftlichen/mündlichen Prüfung) ernsthaft gefährdet ist - also wenn deine Noten die Grenze von "ausreichend" unterschreiten.