Du bist mit 15 Jahren beschränkt geschäftsfähig, d. h., du bräuchtest eigentlich bei diesem Kauf noch die Zustimmung deiner Eltern. Eigentlich müssten die Eltern nicht dabei sein, ABER der Verkäufer kann sich immer darauf berufen, dass du noch nicht volljährig bist und somit dir den Verkauf verweigern. Sollte er es dir jedoch doch verkaufen, dann ist das Geschäft zunächst schwebend unwirksam, d. h., deine Eltern haben die Möglichkeit, den Laptop zurückzubrigen unter dem Vorbehalt, dass du beschränkt geschäftsfähig bist :D....Also würde ich die Eltern mitnehmen :)

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