Leider gibt es (wahrscheinlich ???) keine feste gesetzliche Regelung, in der festgeschrieben steht, was, wann und wo ... ein/e Heimbewohner/in essen darf.

Ich habe gerade die Erfahrung machen müssen, dass der von mir betreute Heimbewohner seine Mahlzeiten generell in der Wohnbereichsküche einnehmen muss. Das Mitbringen von außerhäuslichen Speisen wurde seit Neuem ausdrücklich abgelehnt. Die Zurverfügungstellung eines Wohnbereichskühlschrankes zur Aufbewahrung eigener Lebensmittel wurde kurzfristig eingestellt. Ebenso wurde, die in der Wohnbereichsküche zur Verfügung gestellte Microwelle kurzfristig entfernt. Beide Geräte werden lt. Auskunft des Pflegepersonals nicht mehr ersetzt. Somit sind alle Bewohner des Wohnbereiches gezwungen, zu essen und zu trinken, wann und was vom Heim vorbestimmt und geliefert wird.

Ich sehe das als einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bewohner.

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Ja, 2- 3 Mal in der Woche ... so stellen sich die meisten Angehörigen das vor.

Leider muss der zu pflegende Bewohner dankbar sein, wenn sich seiner Körperhygiene ü b e r h a u p t jemand annimmt.

Schwerst körperbehinderten Bewohnern (GdB 100, aG, H, B) mit Schwerstpflegebedarf (PG5 [97 Pkt.]) wird nicht wirklich m e h r körperhygienische Pflege zuteil als den leichteren Pflegefällen, bei denen "lediglich" eine betreuende/beaufsichtigende Hilfe notwendig ist.

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