Sobald du die gesamte Ausbildung abgeschlossen hast, also die Bestätigung von der Handwerkskammer/IHK bekommst, dass du die gesamte Abschlussprüfung bestanden hast, endet deine Ausbildung. Sollte der Betrieb dich übernehmen, so muss er dich ab dem Tag, an dem du den Brief (den bekommt der Chef auch) bekommst nicht mehr als Azubi anmelden sondern als Gesellen. Somit muss er dich ab diesem Stichtag auch mit dem normalen Lohn bezahlen, mindestens Mindestlohn. Ich werde aus deiner Frage nicht ganz schlau, du hast die Mündliche Prüfung bestanden und gehst jetzt ins 3. Lehrjahr? Meinst du die Mündliche Prüfung der Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 1? Dann verhält es sich so, dass du im August ins 3. Lehrjahr kommst und dann nach dem 3. Lehrjahr noch mal der 2. Teil der Abschlussprüfung kommt (sofern es die gestreckte Gesellenprüfung ist, sonst zählt die Zwischenprüfung nichts und am Ende kommt die große Endprüfung die dann komplett zählt). Das bestehen einer Zwischenprüfung sorgt nicht dafür, dass man ins 3. Lehrjahr kommt, das geht nur durch die Zeit.
Wenn du aber so wie ich eine 3,5 Jahre dauernde Ausbildung hast und du nach 3 Jahren vorzeitig die Prüfung ablegst weil du in der Zwischenprüfung besonders gut warst oder andere Voraussetzungen erfüllst, so endet die Prüfung mit dem Brief über die bestandenen Prüfung.
Unten hab ich den Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz angehängt.
"Berufsbildungsgesetz
Unterabschnitt 5
§ 21 Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. "
gruß Mav