Hmm ich versteh nicht ganz was du meinst... :S

In Deutschland ist es laut Gesetz nicht erlaubt einen Firmennamen zu führen der Verwechslungen oder Irreführungen zulässt.

Nehmen wir an Karstadt gäbe es noch nicht und du willst deine Firma Karstadt nennen.

Wenn du sie jetzt aus welchen Gründen auch immer Karstadt mbh nennen willst wird das wohl nicht möglich sein, da das kürzel mbH irreführend für dritte sein kann.

Einfach nur Gemeinschaft irgendwo in dem Firmennamen vorkommen zu lassen wird auch nicht reichen, um das Wort Gemeinschaft in Verbindung mit mbH benutzen zu dürfen muss man tatsächlich die Rechtform GmbH erfüllen.

Wenn du jedoch "mbh" als Vollständigen Firmennamen benutzen willst weiß ich nicht wie sich das verhält. Wenn du eine Rechtschutz hast frag doch einfach mal einen Rechtsanwalt für Patentrecht.

Ich hoffe meine Antwort hilft dir weiter, ich wieß nicht ob ich deine Frage annähernd richtig verstanden habe.

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