Hier ist die Antwort:

http://www.gfds.de/sprachberatung/fragen-und-antworten/uebersichtsseite/aussprache-von-ig/

Ich verstehe nicht, warum viele Leute hier antworten, wenn sie die Antwort nicht wissen. Man kann nicht einfach von der eigenen Befindlichkeit ausgehend und ohne jede Quellenangabe antworten und dabei evtl. sogar noch andere Leute beleidigen.

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Je nach Bundesland unterschiedlich.

Die Frage ist doch eher: Wie unreif ist ein Schüler, wenn es ihm gelingt sich vor einer Klassenzimmertür still stehend irgendwie zu verletzen? OK, eine Ohnmacht wäre möglich. Ein Verweis aus dem Klassenzimmer hat in der Regel einen Grund und gewährleistet, dass der Rest der Klasse weiterlernen kann. Das sollte der betroffene Schüler akzeptieren und sich vor der Tür beruhigen. Der Schüler befindet sich ja immer noch auf dem Schulgelände, zudem noch direkt im Gebäude vor einer Tür. Damit ist die Aufsichtspflicht der Schule zumindest mancher Rechtssprechung nach genüge getan.

PS: Darf ein Schüler sich so verhalten, dass er der Klasse verwiesen werden muss? Nein.

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