Das kommt auf den Hund an:

1. Größe: bis zu einem Volumen von 8.000 cm² gilt ein Hund noch als Gegenstand und darf somit mitgeführt werden.

2. Verhaltensweise: Sobald der Hund in der Lage ist, sein Geschäft kontrolliert zu verrichten, gehört er in die Kategorie "zivilisiertes Lebewesen" des Deutschen Tierrechts und darf jedes Geschäft (mit Ausnahmen, wobei DM nicht dazugehört) betreten.

Wenn der Zutritt dennoch verweigert wird, würde ich einfach mal beim Ministerium für deutsches Tierrecht anfragen, die helfen sicher auch weiter.

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