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Antwort
Die MPU muss nicht sofort erfolgen. Mit guter Begründung erlauben die Beurteilungskriterien darf zwischen der Zeitraum zwischen Abstinenznachweis und MPU eine Verzögerung von bis zu 12 Wochen umfassen. Beispiel: Frau ist schwanger und das Kind kommt, wichtige Fortbildung, die belegt werden kann, etc.