Ich betreibe seit Anfang des Jahres einen Onlineshop für überschüssige Lebensmittel, bei denen unter anderem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist.
Ich würde mich freuen wenn Du mal vorbeischaust.
Ich betreibe seit Anfang des Jahres einen Onlineshop für überschüssige Lebensmittel, bei denen unter anderem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist.
Ich würde mich freuen wenn Du mal vorbeischaust.
Ich betreibe einen Onlineshop für überschüssige Lebensmittel, bei denen unter anderem auch Artikel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum dabei sind. Die Ersparnis liegt hier bei bis zu 75%. Bei Interesse kannst Du gerne mal vorbeischauen.
Ich betreibe seit Anfang des Jahres einen Onlineshop für überschüssige Lebensmittel, bei denen unter anderem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten.
Ich würde mich freuen, wenn Du mal vorbeischaust.
Es ist nicht verboten Lebensmittel zu verkaufen, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Wichtig ist, dass darauf hingewiesen wird und das Produkt noch genießbar ist.
Zu welchem Preis der Artikel angeboten wird obliegt dem Händler. Dieser ist nicht verpflichtet den Artikel zu reduzieren.
Anders ist es bei Artikeln mit einem Verbrauchsdatum. Diese dürfen nach Überschreitung nicht mehr verkauft werden, da Sie gesundheitsschädigend sein können.
Ich betreibe einen Onlineshop der auf überschüssige Lebensmittel, bei denen unter anderem das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, spezialisiert ist. Jedoch zu reduzierten Preisen.