Hmmm ... irgendwie habe ich dann wohl SUPER GLÜCK ... oder nur mehr Ahnung von den Gesetzen und dem was denn geht ...
also werden ich hier (wenn auch etwas spät) mal meine SENF dazu geben ... :)
Ich bin Alleinerziehender Vater - Betonung liegt auf Alleinerziehend ! - und wohne alleine mit meiner Tochter seit dem Sie 3 1/2 Jahre alt ist (nachdem Ihre Mutter abgehauen war) in einer DREI-RAUM-WOHNUNG mit 74 qm und einer gesamt Miete von 410,00 EUR, welche das AMT ohne Probleme zahlt. Des weiteren bekomme ich einen Mehrbedarf für Alleinerziehende von 134 EUR ... und dann noch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss (welche vom AMT gegen gerechnet werden)
KURZ:
Habe eine 3-Raum-Wohnung
Bekomme einen Mehrbedarf von 134 EUR
... und das nur, weil ich beim AMT als Alleinerziehend eingetragen ist
Bei dem Mehrbedarf weiß ich soviel, das man den wohl erst bekommt, wenn sämtliche andere Fördermöglichkeiten für das Kind durch sind und es noch keine 18 Jahre alt ist bzw. selbst Geld verdient. Wenn das Kind noch ein Baby ist bekommt man ja das erste Jahr lang Elterngeld (würde es nicht auf drei Jahre ziehen !!!) ... danach sollte es wohl möglich sein diesen Mehrbedarf für Alleinerziehende zu bekommen.
Ich würde mir aber hier, speziell für das Kind (oder Baby) und dessen wohlergehen Unterstützung von einem Anwalt holen - die Kosten bekommt man als ALG II Empfänger auch erstatte - man zahlt hier nur 10 EUR pro Aktenzeichen - die entsprechenden Anträge gibt es beim Gericht - Anwaltskostenbeihilfe o.ä.
Euch sollte als ALG II Empfänger eines klar sein ...
Die Mitarbeiter vom AMT sind so geschult, das diese Euch schon quasi an der Nase ablesen können, ob Ihr Ahnung von den Gesetzen habt und von dem, was geht und was nicht geht. Diese Arbeiten kurz gesagt mit der Unwissenheit ihrer "Patienten" und behandeln Euch am Ende nur wie Gegenstände, welche eine Nummer bekommen haben und abgeheftet werden müssen.
Nicht etwa weil diese es wollen, sondern vielmehr, weil Sie es müssen.
Diese werden also wohl kaum zu Euch kommen und zu allem JA und AHMEN sagen - speziell bei dem Thema "Wohnungsangemessenheit" haben diese die Angewohnheit, erstmal Abzulehenen und den tollen §§ 22 SGB II dahinter stellen oder einen vergleichbaren.
Hier würde ich mich gar nicht erst mit dem AMT privat streiten, sondern gleich einen Anwalt einschalten und ggf. noch das Jugendamt mit ins Boot holen (obwohl ich das Jugendamt eher aussenvor lassen würde)
IHR SEIT IM RECHT und nicht das AMT !!!
Wenn Ihr mehr zum Thema ALG II / Hartz IV wissen wollt, so kann ich Euch folgende Seite im Netz empfehlen: http://www.gegen-hartz.de/
LG und alles gute wünscht M4RCJO