Strafanzeige bei der örtlichen Polizei stellen, er macht sich laut §238 des StGB Strafbar
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Also ganz klar verdient, du gibst selber zu dass sie es nicht möchte und trotzdem machst du weiter , was du machst ist Mobbing und kann unter §185 und §240 dess deutschen Strafgesetzbuchs bestraft werden, bezüglich deiner Tic Tacs wenn es morgen nicht besser ist dann ab zum Arzt
Liebe Grüße , der der hofft dass du Karma bekommst
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Wenn man gegen denn Strich rasiert dann ja , dadurch entstehen nämlich ganz kleine Wunden die bis zu einer Woche jucken
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Super gemacht, aber nichts für schwache Nerven!! Also Trigger Warnung geht raus. Ich musste so dermaßen weinen , aber wenn man was über die Geschichte lernen will ist er gut
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