Scheich Ibn ‘Uthaymien (rahimahullah) sagte:
Die korrekteste Ansicht ist die, dass sie im Falle von Männern verpflichtend ist und im Falle von Frauen Sunnah. Der Unterschied zwischen ihnen ist, dass sie im Falle von Männern einem Zweck dient, welcher mit den Bedingungen des Gebets zusammenhängt. Und zwar die der Reinheit (tahaarah), denn wenn die Vorhaut verbleibt und der Urin aus der Harnröhre kommt, wird etwas davon unter ihr bleiben. Dies verursacht zum einen Brennen und Infektion. Und jedes Mal, wenn die Person sich bewegt und die Vorhat gequetscht wird, fallen einige Tropfen Urin heraus, die die Najaasah (Unreinheit) verursachen
Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:
{خَمْسٌ مِنْ الْفِطْرَةِ: الْخِتَانُ، وَالاسْتِحْدَادُ، وَقَصُّ الشَّارِبِ، وقلم الأَظْفَارِ، وَنَتْفُ الآباط}
„Fünf sind von der Fitrah (natürlichen Veranlagung):
1. Die Beschneidung,
2. das Abrasieren der Schamhaare,
3. das Kurzschneiden des Schnurrbarts,
4. das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und
5. das Auszupfen der Achselhaare.“