Hallo,
rechtlich gesehen schließe ich mich meinen Vorrednern an. Du musst bei der Polizei nicht erscheinen. Weiter besitzt du als Beschuldigter im Strafverfahren ein Aussageverweigerungsrecht. Hierzu sei noch anzumerken: Selbst wenn du eine Aussage machst, kannst du sie vor Gericht widerrufen. Macht wenig Sinn, geht aber und ist nerviger Alltag.
Jetzt zur Praxis. Du hast betrunken einen Polizisten beleidigt. Ich denke der Sachverhalt war etwas "härter", als die Frage erscheinen lässt. Denn viele Beleidigungen werden von Polizisten nicht mehr beanzeigt. Weiter wird es Zeugen der Beleidigung geben und wenn es nur der Streifenpartner des Polizisten ist. Gibt es genug Zeugen deiner verbalen Handlung bringt es dir nichts zu der Vorladung "nicht" zu erscheinen. Es würde aber definitiv für dich sprechen, wenn du erscheinst, Reue zeigst und sich entschuldigst. Auch was eine mögliche Strafe angeht.
Gruß