Ein Hund bzw. mehrere Hunde kann auch „beschlagnahmt“ werden. Und zwar aufgrund der fürchterlichen Umstände die der Züchter/Besitzer ihm bietet? Des weiteren kann jemand auch reinrassige Hunde züchten die beschlagnahmt werden, weil diese Person einfach nicht berechtigt dazu ist!? Daher kommen reinrassige Hunde (wie eben beschrieben) sehr wohl in den Tierschutz und nicht zum Züchter, der nicht mal ansatzweise berechtigt zur Zucht ist, zurück. Da würde die Sinnhaftigkeit ein wenig fehlen oder nicht - nach dem Motto „stecken wir den Hund wieder dort rein, wo es ihm so gut gegangen ist“. Und wenn man sich ansieht, wie Hunde in einem unserer Nachbarländer gehalt werden, nämlich Kroatien, überdenken Sie bitte ihre Aussage, dass irgendetwas davon nicht logisch wäre.

Eine Ahnentafel bekommst sowieso nur wenn du einen Hund vom zugelassenen Züchter KAUFST.

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