Ich bin wirklich sehr unerfahren was das ganze Thema Studium angeht. Ich würde gerne mal als Staatsanwalt oder Richter arbeiten. Dafür brauche ich doch das erste und zweite Staatsexamen. Man macht doch normalerweise immer zuerst einen Bachelor und einen Master. Nach dem Master dann die Staatsexamen oder? Gibt es überhaupt Bachelor und Master beim Jurastudium? Da man ja eigentlich keinen ersten Abschluss hat. Man sagt ja immer das man am Ende eines jurastudiums entweder einen Abschluss hat oder ohne alles dasteht. Nun habe ich vom „Bachelor of laws“ erfahren. Ich dachte das wäre eben einfach der Bachelor eines Jurastudiums. Allerdings kann man den Bachelor of laws dual studieren, obwohl ich eigentlich überall lese, dass ein Jurastudium dual nicht möglich ist. Ich bin wirklich sehr verwirrt. Ist der Bachelor of laws einfach nur die ersten Semester des Jurastudiums? Oder unterscheidet sich das irgendwie nochmal?
Sorry, aber so etwas wird einem leider nicht beigebracht und ich hätte gerne mal Aufklärung
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