Frage
Hallo, Es gibt keinen Zuschuss mehr zur Kommunion oder zu sonstigen außergewöhnlichen Anlässen. Der Hartz IV Regelsatz umfasst diese Bedarfe, denn er ist im vergleich zur ursprünglichen Sozialhilfe höher. Intention des Gesetzgeber ist, vom Regelsatz Ansparungen für aussergewöhnliche Vorkommnisse zu machen. Du könntest dich allenfalls an gemeinnützige Organisationen wie die Caritas, die sich gegen Kinderarmut einsetzen. Bezüglich der Regelsätze beim ALG 2 schaust du am besten hier nach: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/