Nein

Per Gesetz ist eine sexuelle Belästigung:

a) Ungewollte sexuelle Handlungen

b) ungewollte sexuelle Berührungen

c) Anmerkungen und Sprüche sexueller Art und Weise

d) Aufforderung zu sexuellen Handlungen

e) ungewollte Annäherungsversuche (sowohl körperlich als auch wörtlich), ABER ERST NACHDEM DER TÄTER DARAUF HINGEWIESEN WURDE

Also ist das bloße Hinschauen keine Belästigung. Genauso ist es keine Belästigung, wenn man Frauen auf die Frisur, die Schuhe oder die Hose schaut. Dennoch pflegt es sich nicht einen Menschen minutenlang anzustarren.

Leider werden solche Vorwürfe der Belästigung durch das Hinsehen meistens von Menschen erzeugt, die durch ihren Kleidungsstil genau dies auch provozieren (also besonders kurze Kleidung + viel Haut = man wird "gezwungenermaßen" angeschaut)

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So hier ist die Rechnung:

(WSK->Sieben)*(WSK -> keine Sieben)*(WSK -> keine Sieben)*(WSK -> keine Sieben)*(WSK -> keine Sieben)*(WSK -> keine Sieben)*(WSK -> keine Sieben) * Anzahl der möglichen Pfade( hier wären dies 6)

in Zahlen:

4/32 * 28/31 * 27/30 * 26/29 * 25/28 * 24/27 * 6 = 43,38 %

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Die WSK liegt bei 43,38%, dass man bei Mau Mau bei sechsmaligem Ziehen NUR EINE Sieben zieht.

Die Rechnung kann ich allerdings nicht mit der PC Tastatur hier angeben :D

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