Das Nettoarbeitsentgelt ist das was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben vom Bruttolohn übrig bleibt und zur Auszahlung kommt.

Das Nettourlaubsentgelt, ist das was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben vom  Urlaubsentgelt übrig bleibt.

Gemäß §11 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz, bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. 

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/11.html

Fazit:

Hat der Arbeitnehmer Überstunden geleistet, ist das Nettourlaubsentgelt niedriger als das Nettoarbeitsentgelt.

Peter Kleinsorge

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