Was die Ahmadiyya Jamaat angeht, so gibt es kein wirkliches Dokument mit Unterschriften der Vertreter der 72 Strömungen, oder Auflistungen die ein Nichtmuslimisches Leben unterstreichen. Muhammad (s.a.s.) ist das Siegel der Propheten und nach ihm kommt kein Prophet mehr. Das steht gemäß des islamischen Verständnisses fest.

Was die Ahmadiyya Jamaat sagt ist folgendes: Muhammad (s.a.s.) ist das Siegel der Propheten und nach ihm kommt keiner mehr. Mirza Ghulam Ahmad gilt trotzdem als wiedergekehrter Messias und gleichzeitig Mahdi. Er wird als Prophet dargestellt, jedoch darf auf ihn nicht die hergebrachte Definition eines Propheten verwendet werden. Sie sagen, das ein Prophet immer neue Offenbarungen von Allah brachte. Jedoch gibt es auch Propheten, die vergessene Offenbarungen versuchen wieder ins Gedächtnis zurückzurufen. Demnach können gemäß der Ahmadiyya Jamaat durchaus erneut Propheten erscheinen, jedoch nur solche, die schon Offenbartes bestätigen und die nichts Neues bringen. Damit wird für sie das Siegel der Propheten durch Muhammad (s.a.s.) bewahrt.

Das Pakistanische Parlament hatte die Ahmadiyya jamaat als erstes verstoßen und nicht die 72 islamischen Strömungen. Man muss auch bedenken durch wen diese Strömungen vertreten waren. Die Saudis hatten gleich mehrere Strömungen vertreten. Deren politische Macht darf nicht unterschätzt werden. Einige Schiitische Führer weigern sich bis heute explizit gegen die Ahmadiyya Jamaat auszusagen weil der heilige Quran sagt, das man niemandem das Muslimsein absprechen darf. (Diesen Fehler machen leider auch die Ahmadiyya Jamaat selbst.)

Es gibt also kein Dokument, dem man entnehmen kann, das die 72 Gegenströmungen sich aus bestimmten Gründen einig sind das die Ahmadiyya Jamaat Ungläubige sind. Dafür sind diese Strömungen wenigstens noch Muslime genug, das sie den Punkt beachten, das Allah (s.w.t.) im Endeffekt allein entscheidet, wer Muslim ist und wer nicht. Was es gibt sind ein paar wenige Fatwas, diese sprechen jedoch nur für einen ganz geringen Anteil.

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Jedes Buch enthält ein Impressum. Dort sind die Rechte geregelt. Im Falle der Bibel liegen die Druckrechte beim Verlag. Dieser bekommt den Erlös für jedes verkaufte Exemplar. Wenn nun eine Buchhandlung die Bibel wieder mit Gewinn verkaufen sollte (sofern der Verleger das zulässt), dann bekommt davon der Verleger nichts.

Die Bibel ist trotz des Alters und der enorm vielen Autoren nicht an ein personenspezifisches Copyright gebunden, sondern an die Verlage.

Mit dem Quran ist es ähnolich. Muhammad Asad (Leopold Weis) hatte den Quran erneut auf Englisch übersetzt und verlegen lassen. Er bekam einen Teil des Erlöses, den Rest kassierte das Verlagshaus. Nun ist er tot und der Patmosverlag hat eine neue Auflage seines Qurans gedruckt. Der Verlag bekommt den gesamten Erlös.

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Max Henning war kein Muslim. Er hat der deutschen Islam-Wissenschaft einen großen Erfolg mit der Übersetzung beschehrt, jedoch musste nachträglich ordentlich korrigiert werden.

Der muttersprachlich deutsche Muslim Dr. Murad Wilfried Hofman hat sich bereit erklärt für das istanbuler Forschungsinstitut für islamische Geschichte diese Korrekturen vorzunehmen. Daraus entstand der heilige Koran nach aus dem arabischen von Max Henning mit der Überarbeitung von Murad Wilfried Hofman.

Quelle: Verleger Saban Kurt (Einführung des beschriebenen Korans) Ich denke, das beantwortet deine Frage.

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