Antwort
Man muss einen Text verfassen den man der Berufsschule bzw dem Schulleiter überreicht. Dieser gibt einem in der Regel 4 Wochen Zeit um etwas zu finden. Wenn daraus aber z.b. 6 Wochen werden weil die IHK und der Betrieb noch genaueres klären müssen kann es sein das du die fehlende Zeit an die Ausbildung dran hängen musst. Es können ja noch Krankheitstage entstehen in den 3 Jahren und man sagt ja 66 Tage fehlzeit ist die Faustformel. Dann macht man die Prüfung zum eig Nachholtermin.