Du wirst zunächst eine Anzeige bekommen bezüglich Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wirst wahrscheinlich auch noch eine Vorladung bekommen wo du dich noch einmal zur Sache äußern kannst. Danach geht das Ding zum Staatsanwalt der dann entscheidet ob er ein öffentliches Interesse bekündet. Wenn du noch nie polizeilich in Erscheinung getreten bist kannst du damit rechnen das der Staatsanwalt keinen Sinn in der weiteren Verfolgung sieht und es aufgrund der geringen Menge fallen lässt. Das heißt du bleibst Straffrei. Trotzdem wirst du als Konsument vermerkt.

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Genau das gleiche Problem habe ich auch! Deswegen habe ich mich bisher noch nicht getraut den Schritt in die SPD zu wagen :( Hat sich bei dir denn schon was ergeben? 

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