Junger Bergmolch. Sehe ich seit ein paar Jahren zum Ablaichen hier im Gartenteich, die Larven können sich auch in klein(st)en Teichen entwickeln, vorzugsweise fischfrei. Hier ein Foto eines diesjährigen "Aussteigers".

Aufenthalt außerhalb der Laichzeit überwiegend an Land. Wenn nicht gerade vielbefahrene Straßen angrenzen, die Tiere nicht an andere Orte verbringen, sie sind ortstreu und haben ihr ihnen bekanntes Revier mit unterschiedlichen Lebensräumen zur Laichzeit, im Sommer und zur Überwinterung.

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Im Frühjahr wandern witterungsbedingt in einem relativ engen Zeitfenster mehrere Amphibienarten zu demn Laichplätzen.

Rückwanderungen zu den Sommerlebensräumen und später zu den Überwinterungplätzen finden nicht so konzentriert und zeitlich vorhersehbar statt. Das gilt auch für abwandernde Jungtiere.

Amphibienzäune wären bei Straßenquerungen also grundsätzlich auch zu anderen Zeiten sinnvoll, sind aber nicht ausreichend effektiv und planbar möglich (kurz formuliert).


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Einheimische Molche halten in frostsicheren Verstecken Winterruhe, meist an Land. Wasser ist dann nicht nötig, nur feuchte und sehr kühle Luft - insbesondere keine Heizungsluft.

Es sind keine "Babys" mehr, denn die haben noch Kiemen und Leben im Wasser.

Eine Überwinterung im Warmen ist weder artgerecht, noch dürfte sie der Entwicklung und Lebenserwartung der Jungmolche zuträglich sein.

Ich würde empfehlen, mit dem örtlichen NABU Kontakt aufzunehmen. Dort gibt es bestimmt einen geeigneten Ansprechpartner, um gemeinsam eine geeignete Überwinterungsmöglichkeit im Freien bei euch (bzw. in der Nähe) zu finden. Z.B unter einer Hecke mit viel Holz und Laub.

Lichtschacht - Abdeckungen (Google!) gibt es oft günstig im Angebot, damit kann verhindert werden, dass Amphibien auf der Suche nach Winterquartieren in Kellerschächte geraten und dort vertrocknen. Aber bei euch scheint es andere Öffnungen zu geben!?

Dass Molche wie alle einheimischen Amphibien unter Naturschutz stehen und nicht gefangen werden dürfen, setze ich mal als bekannt voraus. Eine Überwinterung in beheizten Wohnräumen ist weder erlaubt noch geeignet, ihnen "zu helfen".

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