Rechtlich gesehen musst du zunächst nachlieferung einer mangelfreien ware verlangen (437 Nr 1 BGB, 434 I S. 2 Nr. 1 BGB, 433 I S.2 BGB) Erst wenn der Verkäufer sich weigert oder es ihm unmöglich ist dir einen code zu schicken kannst du vom vertrag zurücktreten und dein geld zurückfordern (437 Nr. 1 Alt. 1 BGB, 434 I S. 2 Nr. 1 BGB, 323 I BGB), jedoch musst du ihm hierzu vorher eine angemessene Frist (3-5 tage) zur nachlieferung setzen.

Solltest du nun dein geld zurückbekommen und sagen wir für 10€ mehr woanders einen code kaufen, könntest du die 10€ In form von schadensersatz geldend machen (280 I,III BGB, 283 BGB, 275 BGB, 249 I BGB)

Leider lohnt es bei solchen geringen beträgen nicht, sich gerichtlich zu behelfen, und das wissen die säcke auch. Aber ich würde einfach mal mit anwalt drohen;-)

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