Hallo zusammen. Ich streite mich seit Monaten mit einer Bezirksregierung in NRW über meine Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr, nachdem ich diesen Sommer meinen Realschulabschluss erworben habe.
Da ich selbstverständlich das entsprechende Bußgeld nicht zahlen werde, wird es wohl auf Jugendarrest in Lünen herauslaufen. Ich könnte es problemlos bezahlen, doch kann ich dies aus prinzip nicht tun.
Ich habe per Einschreiben-Rückschein meinen Hungerstreik in Falle eines Arrests angekündigt und den Anstaltsleiter aufgefordert, an Eides statt zu versichern, dass wärend des Arrestes meine Rechte gewahrt bleiben.
Nun ist meine Frage, was passiert, wenn jemand vor einem Jugendarrest postalisch vor Antritt einen Hungerstreik ankündigt.
Ich hoffe, damit gegen derartige Methoden ein Zeichen zu setzen und andere zu ermutigen, es mir gleich zu tun.