Wenn es sich um eine Standard-Widerrufsbelehrung handelt, wirst du im ersten oder zweiten Satz den Passus finden, welcher besagt, dass die Widerrufsfrist erst beginnt, wenn du als Vertragsnehmer - also als Kunde - die Widerrufsbelehrung in Textform (nicht die Ware!) erhalten hast.

Angenommen dir wurde dein Paket am 03.01.2014 zugestellt, du konntest aber aus welchen Gründen auch immer (z.B. Urlaub, Krankheit, Paket beim Nachbarn abgegeben und erst spät überreicht etc.) das Paket nicht öffnen, ergo auch nicht die Belehrung lesen, dann konnte die Frist auch noch nicht beginnen. Wenn du also die Belehrung erst am 08.01. gelesen hast, beginnt die Frist auch erst am 08.01.

... du verstehst was ich meine? ;)

Man muss umgekehrt ja auch bedenken, dass der Verkäufer die Frist nicht einfach mit dem Tag beginnen lassen kann, an welchem er das Paket verschickt hatte. Die Post ist in der Regel zwar 2 Tage unterwegs, aber eben nur in der Regel. Es liegt also in seinem eigenem Interesse, wenn die Frist erst beginnt, wenn sein Kunde den Artikel auch wirklich erhalten hat.

Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe micht freundlichen Grüßen.

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