Hallo zusammen,

gerne freue ich mich über die detaiierte Beantwortung meiner Frage. Bitte, falls möglich mit BGH Urteilen oder Paragraphen belegen, eine einfache Ja/Nein Antwort hilft mir nicht weiter. Ich habe einen MV abgeschlossen für eine WG und neben den normalen Besichtigungsrecht Vermieter nach Anmeldung begründet durch mögl. Sanierungen oder Verkauf usw. ist in der Zusatzvereinbarung ein Paragraph welcher recht schlank und undefiniert ein mögliches Betretungsrecht für den Vermieter einräumen soll. Wörtlich: Es kommen regelmäßig unangemeldete Kontrollen vor.

In meinem Verständnis ist sowas rechtlich nicht zulässig. Kann mir jemand nähere Infos geben? Es wird nicht näher definiert was kontrolliert werden soll. Es steht wie gesagt nur dieser eine Satz in dem Paragraphen der Zusatzvereinbarung.