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Antwort
Informationen zur Wehrpflicht von Doppelstaatern finden Sie hier:
http://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/03-rk/12-sonstige-rechtsfragen-und-informationen/wehrpflicht-von-deutsch-tuerkischen-doppelstaatern.html
"Nach Auskunft des türkischen Außenministeriums gilt bei türkischen Staatsangehörigen, die durch Geburt oder vor ihrer Volljährigkeit in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, und in Deutschland bis zum 01. Juli 2011 einen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben, die Wehrpflicht als erfüllt."