In der Regel schon. Ebenfalls ist es rechtlich erlaubt eine Kontrolle durchzuführen und dich raus zu nehmen. Wenn sie merken wie z.B. dass du eben rote Augen hast, dürfen sie (weil sie den Verdacht haben) einen Drogenschnelltest durchführen. Du kannst allerdings den Drogenschnelltest verweigern, was ich dir allerdings nicht raten würde da sonst sehr hohe Kosten auf dich zukommen oder es auch zum Gerichtlichen Entscheid kommen kann und es sowieso zur Wahrheit kommt.
Gruss