Ob du ein Feuer im Garten machen darfst und in welcher Größe ist in jedem Land, in jedem Ort bzw. Landkreis anders geregelt. Du müsstest dort einmal anfragen, die können dir auch die genauen Regeln sagen. Meine Eltern dürfen beispielsweise gar nichts im Garten abbrennen; bei meiner 30km entfernt wohnende Tante gibt es einen Brenntag in der Woche (Freitag), und mein Opa, der wieder woanders wohnt, darf das nur mit genehmigung, dann aber an einem beliebigen Tag der Woche. (Die genehmigung ist für jedes Feuer erneut einzuholen). Daran sieht man: nur die Gemeinde kann auskunft geben.

Neben der Kontrollierbarkeit des Feuers müssen nämlich oft auch mindestabstände, z.B. zu Bäumen, Gräsern oder Häusern eingehalten werden. Wer sich nicht daran hält, den kann das teuer zu stehen kommen. Z.B., wenn der Versicherungsschutz dann weg ist und etwas abbrennt.

Liebe Grüße, Wiebke

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Hallo, ich verstehe ich das Problem nicht. Wenn ein Lehrer oder Bademeister dir sagt, du darfst im Schwimmbad nicht nackt rumlaufen, dann ist das so. Punkt. Wenn man in der Schule keinen Alkohol trinken darf, weil das unangebracht ist, dann ist da so. Punkt. Wenn vor 20 Jahren in einem Schwimmbad Badekappenpflicht bestand, dann war das so. Ohne Kappe kam man dann nicht rein. Punkt. Es gibt gute Gründe für diese Regeln, die von der Gesellschaft geschaffen wurden. Wo ist also das Problem?

Es schreibt dir doch niemand vor, welches Muster etc. du tragen sollst, sondern lediglich die Form.

Übrigens: In den USA würde man dich dafür auslachen, dass du in den "modernen, coolen" Badehosen zum Schwimmunterricht kommst. Auf eine solche Idee würde dort niemand kommen - aus den Gründen, die dein Lehrer euch nennt.

Würdest du dich eigentlich auch weigern, einen Badmintonschläger für den Badmintonunterricht zu kaufen, wenn du zu Hause noch einen Tennisschläger hast?

Wenn du jetzt sagst: Ein Tennisschläger ist doch völlig ungeeignet, um Badminton zu spielen, dann hast du den Nagel auf dem Kopf getroffen: genau darum geht's hier nämlich: Plansch-Klamotten sind völlig ungeeignet um zu schwimmen. Was ihr derzeit im Unterricht macht, also ob ihr auf Zeit schwimmt oder nicht, ist meines Erachtens so wenige Wochen nach Schulstart unerheblich. Das kommt alles noch - kann ich dir aus meinem Schwimmunterricht sagen.

Übrigens, falls es dich beruhigt: Du musst keine Speedos tragen, sondern kannst auch Retro-Bade-Shorts tragen. (ich meine solche: http://images.mytoys.com/intershoproot/eCS/Store/de/images/180/16/1801668-n.jpg) Damit wird sich dein Lehrer auch zufrieden geben.

Also, sei mutig ;) und geh mit gutem Beispiel voran. Nicht immer alles ablehnen, was ältere dir sagen - dass kann ich dir aus meiner (bescheidenen) Lebenserfahrung mit auf den Weg geben.

Viele liebe Grüße, Wiebke

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Das ist total verschieden von High School zu High School. Meistens gibt es verschiedene Mathekurse (Geometry, Algebra I, Algebra II, Analysis, Precalc,...) und verschiedene Englsichkurse (English 7-12, British Literature, American Literature, Creative Writing,...), Fächer wie History / Social Studies, Speech, Art, p.e. (=sport), physics, chemistry und biology; jeweils auf verschiedenem Niveau bzw. mit unterschiedlichen Ausprägungen. Und dann gibt es noch "exotische" Kurse wie eben Babysitting, Parenting, Home Ec., Theater, Driver's Ed., Reading, Teacher's Aid....

Je Größer die Schule ist, desto größer ist auch die Fächerauswahl. Am besten ist, du schaust einfach mal auf der Homepage seiner Schule nach - aber dann weißt du immer noch nicht, was er belegt hat, denn in den USA kann man das frei wählen.

Übrigens: in den USA ist es völlig normal, am nachmittag zu lernen. Entweder man lernt, oder man macht Sport oder was anderes (z.B. Speech-AG) in der Schule oder man geht arbeiten. Freunde treffen ist untypisch, höchstens am WE. Dein Bruder wird also vermutlich irritiert über dein Geschenk sein.

Liebe Grüße, Wiebke

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Das was hier geschrieben wird, stimmt nur zum Teil. Es gibt einen ähnlichen Straftatbestand: Störung der Totenruhe. Dieser Straftatbestand des §168 wäre aber nur erfüllt, wenn die Person mehr macht, als schlecht reden, z.B. den Sarg mit Farbe ansprüht o.ä.; in diesem Fall ist das wohl nicht so.

Dennoch könnte hier das "postmortale Persönlichkeitsrecht" (in Drittwirkung) greifen, das aus Art. 1 und 2 GG hergeleitet wird. Das ist jedoch ein Recht, das nur vor dem Zivilgericht durchgesetzt und ggf. entschädigt werden kann. Ob und inwiefern das greift, hängt vor allem davon ab, was und wie die betreffende Person über den Toten sagt. Ein allgemeines Schlechtreden im Sinne von "ich mochte den nie, der war immer blöd zu mir" ist nicht ausreichend, die Aussage müsste gewissermaßen beleidigend o.ä. sein. Außerdem wäre es nötig, dass die betreffende Person die Ansicht in der Öffentlichkeit vertritt oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.

Wenn die Person wirklich das postmortale Persönlichkeitsrecht verletzt, würde ich sie zunächst darauf hinweisen und sie bitten, das zu unterlassen. (Wenn das nichts bringt, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.)

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