Es muss immer kontrollierbar sein, das heißt du musst es jederzeit vernünftig, schnell und sicher löschen können. Ausarten in einen Flächenbrand sollte es eigentlich gar nicht!!!
Wenn die Polizeistation mitbrennt kannst du ja weitermachen
puresteel am 29. August 2009 16:06 der war gut :-)

Eigentlich garnicht.ist verboten
patateman am 29. August 2009 16:10 dann halt im grill verbrennen, da kann dann keiner mehr meckern
da irrst du. wenn du gartenabfälle verbrennst kannst du ärger bekommen. egal ob im grill oder in der badewanne.
johmarie am 29. August 2009 21:05 hä verboten?? aber des macht doch jeder.
Ob du ein Feuer im Garten machen darfst und in welcher Größe ist in jedem Land, in jedem Ort bzw. Landkreis anders geregelt. Du müsstest dort einmal anfragen, die können dir auch die genauen Regeln sagen. Meine Eltern dürfen beispielsweise gar nichts im Garten abbrennen; bei meiner 30km entfernt wohnende Tante gibt es einen Brenntag in der Woche (Freitag), und mein Opa, der wieder woanders wohnt, darf das nur mit genehmigung, dann aber an einem beliebigen Tag der Woche. (Die genehmigung ist für jedes Feuer erneut einzuholen). Daran sieht man: nur die Gemeinde kann auskunft geben.
Neben der Kontrollierbarkeit des Feuers müssen nämlich oft auch mindestabstände, z.B. zu Bäumen, Gräsern oder Häusern eingehalten werden. Wer sich nicht daran hält, den kann das teuer zu stehen kommen. Z.B., wenn der Versicherungsschutz dann weg ist und etwas abbrennt.
Liebe Grüße, Wiebke
Zwischen Februar und Oktober ganz verboten und sonst so klein halten, das es mit dem Gartenschlauch zu löschen ist.
dem ist nicht so :-)
;) aber solange du nicht die nachbarschaft anzündest interessierts keinen, nur wenn dann der zaun weg ist, dann siehts ja jeder