Hallo, ein Abschleppdienst und-oder dessen Auftraggeber kontrolliert das abzuschleppende Kfz in der Regel vor dem Abschleppen auf Schäden und fotografiert diese, wenn es erkennbar keine Altschäden sind. Außerdem sind in der Regel dafür Zeugen vorhanden. Ein Sachverständiger kann zudem ermitteln, wie alt die "Kratzer" sind, bzw. ob diese überhaupt vom Abschleppen kommen können. Auch die Polizei hat Spezialisten (LKA) ggf. für einen "Fahrerfluchttatbestand. Falsche Verdächtigungen sind eine schwere Straftat. Daher unbedingt nur gesicherte Fakten darlegen, ansonsten wird Versicherungsbetrug, auch versuchter, hart verfolgt. In jedem Fall ist es ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen - zeitnah selbstverständlich. Wenn lange Zeit vergangen ist, (mehrere Stunden) wird es zunehmend unmöglich bis hochriskant, weil unglaubwürdig. Daher unbedingt sofort nach dem "Schaden", entsprechende Fotos und Zeugen festhalten und unbedingt auch ggf. sofort die Polizei aufsuchen. Ein Sachverständiger wird ggf. auch eine Gegenüberstellung - Abschleppversuch - mit dem eingesetzten Abschleppfahrzeug durchführen. Da in der Regel an den Rädern das Kfz abgeschleppt, bzw. angehoben wird, sind Schäden überwiegend nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer - Vorstand der Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmen e.V. -IGA-

...zur Antwort

Hallo, wenn kein Telefongesprächspartner vorhanden ist, ggf. an der angegebenen Adresse schlicht und einfach vorbeifahren (Bus, TAXI, oder ???) und dort den Fahrzeugschein und ggf. Fotos vorlegen. Wenn das "unverbindliche" Angebot nach den Fotos vielsagend erscheint, die Abschleppdienste in der näheren Umgebung um ein Angebot fragen ? Von seriösen Abschleppdiensten erhalten Sie ein exaktes Festpreisangebot - oder - eine entsprechende Preisliste . Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer , Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V. -IGA-

...zur Antwort

Hallo zuerst. Ohne präzise Fragen - überhaupt keine Antwort möglich. Von wo nach wohin ? Wie weit also ? Zuerst prüfen, ob ein Schutzbrief in der Haftpflichtpolice mitvereinbart wurde, dann zahlt das Abschleppen die Schutzbriefversicherung , da ein sog. Pannenfall vorliegt. Ggf. auch die geplante Werkstatt nach einem Abschleppdienst fragen ? Oder "MySchleppApp" ? Oder ihr Telefonbuch nach den Abschleppdiensten und dort präzise Festpreisangebote einholen ?

Mit freundlichen Grüßen   - Dieter Pramschüfer - Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmer e.V.  - IGA 


...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.