Nach § 177 Abs 1 Z 2 dStGB eine sexuelle Nötigung / Vergewaltigung und somit strafbar. Strafrahmen ist eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als einem Jahr! Falls Du eine genauere Erklärung brauchst, schick mir einfach eine Nachricht...

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Zum Therapeuten gehen. Das ist nach ICD-10 Kapitel V ein klares Anzeichen für Verfolgungswahn :-)

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