Kritisch wärs wenn du sie nie fragen würdest. Muss ja nichts krasses sein, wenn dich ein Film im Kino interessiert sprich es an redet bisschen drüber und frag sie ob ihr es zusammen schauen wollt. Da schaust du dann ob sie Interesse zeigt oder eher verwirrt ist.

Was kann den im schlimmsten Fall passieren? Wenn sie nein sagt siehst du sie jdn Tag aber du weißt wenigstens, dass sie kein Interesse hat und versuchst die Gefühle für sie zu unterdrücken. Freunde kann man nach sowas trotzdem sein.

Trau dich und mach es aufjedenfall sonst bereust du es später.

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Massentierhaltung ist Tierquälerei. Was keine Tierquälerei ist sind diese Voraussetzungen (Die in meiner Religion, also Islam, eingehalten werden MÜSSEN. Wenn diese nicht eingehalten werden, dürfen wir das Fleisch nicht essen.):

Das Schlachten nach den islamischen Regeln, auch Halal-Schlachten genannt, ist eine Voraussetzung dafür, dass Fleisch von Muslimen verzehrt werden kann. Der Begriff „Halal“ bezieht sich hier auf das Erlaubtsein des so geschlachteten Fleisches zum Verzehr.Entgegen der Vorwürfe außenstehender Kritiker ist das nach dem islamischen Gesetz durchgeführte Schlachten keine Tierquälerei und wird von Muslimen auch mitnichten als solche empfunden. Der Vorgang unterliegt im Islam strikten Regeln, ohne die die Schlachtung nicht korrekt ist. Diese Regeln dienen dazu, das Tier so schonend wie möglich zu behandeln.

Durch die gesamte Art des Schlachtens wird deutlich, dass das Tier nicht wie eine „Sache“ behandelt werden kann, sondern auch diese Handlung mit einer entsprechenden Würde erfolgen soll. Ein fließbandartiges, industrielles Töten, in der Tiere eher als „Fleischprodukte“ behandelt werden, wie in den hiesigen Schlachthöfen, widerspricht eindeutig der islamischen Ethik.

Die Regeln gestalten sich wie folgt:

  • 1. Die Schlachtung eines Tieres muss räumlich von den übrigen Tieren getrennt vorgenommen werden, damit es nicht zusehen muss, wie ein anderes geschlachtet wird.
  • 2. Die Fesselung des Tieres muss derart erfolgen, dass es keinen Qualen ausgesetzt wird.
  • 3. Es muss vorher getränkt, gefüttert und beruhigt werden.
  • 4. Das Schlachtmesser muss sehr scharf sein und darf keine Scharten aufweisen.
  • 5. Vor der Schlachtung muss der Schlachtende ein vorgeschriebenes Gebet sprechen oder zumindest „Im Namen Allahs“ („Bismillah“) sagen.
  • 6. Der Schnitt muss sofort die Halsblutgefäße, Speise- und Luftröhre durchtrennen, damit der Tod schnellstens eintritt. In der Regel wird das Tier in liegender Position geschlachtet.
Quelle: https://www.islamische-zeitung.de/passend-zum-id-al-kabir/
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