Was das Feiern des Geburtstages betrifft, so ist es ausdrücklich verboten andere Anlässe als die islamischen Feste zu feiern. Bekanntermaßen gehört das Geburtstagsfest nicht zu den islamischen Festen und hat keine islamische Grundlage, und gehört zu den Festen der Nichtmuslime und darf daher nicht gefeiert werden. Anas Ibn Mâlik berichtete: „Als der Prophet nach Madîna kam, hatten die Medinenser jährlich zwei Tage, an denen sie zu feiern pflegten. Er fragte: ‚Warum diese zwei Tage?‘ worauf sie entgegneten: ‚Wir pflegten in der vorislamischen Zeit diese zwei Tage zu feiern.‘ Da sagte ihnen der Prophet : ‚Allâh ersetzte euch diese zwei Tage durch zwei Tage, die fürwahr besser sind: das Opferfest und das Fest des Fastenbrechens.‘“ (Abû Dâwûd u. An-Nasâ'î; von Al-Albânî für authentisch befunden). Dieser Hadîth deutet also darauf hin, dass es im Islâm außer diesen zwei Festen keine Feste gibt und dass man andere Feste, wie etwa die Feste und Sitten der Nicht-Muslime, nicht feiern darf.