Die Henschelvilla war mal ein gruseliges Gebäude. Ich könnt dir ein paar Geschichten erzählen.

Seit einigen Jahren ist dort aber das Museum für Sepulkralkultur untergebracht, und das ganze Gebäude mordernisiert. Dürfte also vieles von seinem alten "Charme" (...) verloren haben.

Dennoch gehe ich da nicht mehr rein.

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Ist zwar eine Ewigkeit her, dass ich mal eine Führung im Postzentrum mitgemacht habe, aber das Konzept dürfte sich kaum geändert haben:

95% aller Briefe werden automatisiert erkannt - das dürften heute mit inelligenter Software weitaus mehr sein.

Der Rest wird abfotografiert, das Bild einem Sachbearbeiter gezeigt, der daraufhin die Postleitzahl über eine Tastatur eingibt. Diese wird dem Brief per Printcode auf der Unterkante des Briefes zugewiesen und dieser dann wieder automatisch zugeordnet.

Dazumals lag die Eingabeleistung bei etwas mehr als einem Brief pro Sekunde und Sachbearbeiter.

Bei der Endzuweisung zu den jeweiligen Briefzustellern dürfte es ähnlich aussehen: über 95% automatisiert, der Rest von Hand.

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Das ist Sirius. Er ist der hellste Stern am Nachthimmel und steht typischerweise relativ tief überm Horizont, wo die Atmosphäre stärker wabert. Das führt zu dem farbigen Funkeln des weißfarbigen Sterns.

Sirius erhielt im Altertum den Beinamen "der in (allen) Farben funkelnde".

Genieß den Anblick. Sirius gehört zum Winternachthimmel und wird allmählich aus unserem Beobachtungsfeld verschwinden.

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Das Kreuz, das du suchst hat eine fast ausschließlich christliche Bedeutung. Daher wundert mich ich die Aufgabenstellung.

  • auf Friedhöfen
  • in der Zeitung bei den Traueranzeigen
  • in einigen Schulen in den Klassenräumen
  • in der Drogerie bei den Trauerkarten
  • im Kik in der Ramschabteilung bei den Kerzen
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  1. und 2. grundsätzlich gilt, pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten, auch mündliche!

BGB regelt aber ausdrücklich, dass Grundstücksverkäufe allein per notariellen Vertrag veräußert werden können. Das Eigentum ist durch notariellen Kaufvertrag und dessen Bedienung (Zahlung der 200.000,-) übergegangen.

Davon unbenommen hat V einen Anspruch auf Zahlung der weiteren 200.000,- gegenüber K. Nur kann er davon nicht die Übergabe des Grundstückes abhängig machen, das Grundstück IST übereignet, DER Drops ist gelutscht.

Der Anspruch auf die weiteren 200.000,- ist real. Von der praktischen Betrachtung darf man natürlich fragen, ob er realistisch durchsetzbar ist, wenn kein schriftlicher Vertrag existiert.

  • 3. K kann gegen V überhaupt nur irgendwelche Ansprüche geltend machen, wenn V sich vertragswidrig verhält. Wie in 1. dargelegt, kommt der Eigentumsübergang zustande; V kann sich gar nicht gegen den Eigentumsübergang wehren und das Grundstück zurückhalten - wenn K die notariell vertraglichen 200.000,- zahlt.
  • 4. Kann er verlangen, da es übereinstimmend zwischen beiden vereinbart war. BGB 311 schließt solche Zusatzvereinbarungen nicht ausdrücklich aus. Zur Durchsetzbarkeit siehe 1. und 2.
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Weil sich in der Praxis gezeigt hat, dass diese vereinfachte Formel sich den tatsächlich gegebenen Verhältnissen gut nähert.

Man geht davon aus, dass die Reaktionsdauer (Gefahrensituation tritt auf, Fahrer sieht sie, erkennt die Gefahr, entscheidet zu bremsen, Fuß berührt das Bremspedal) eine Sekunde ist.

Die Umrechnung von Km/h in m/s ist Vkm/h * 1000 / 3600

Kürzt du die Formel, ist es Vkm/h / 3,6

Vereinfacht: Vkm/h / 3

Die Berechnung der Bremsverzögerung ist etwas aufwändiger, wird aber mit (1/10Vkm/h)² recht gut und schnell rechenbar genähert.

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