Ja ! 

Und wenn man beleidigt oder bedroht wird dürfen und müssen wir das Gespräch auf nehmen egal ob der Kunde vorher einer Aufzeichung zugestimmt hat oder nicht! 

Denn die Einwilligung die der Kunde uns vor dem Gespräch (meist inbount) gibt ist für die Service-Qualität und (außer im Beschwerde Fall maximal 3Monate später) sonst nix! 

Viele Kunden hören da nicht richtig zu! 

Und egal ob Aufweichungszustimmung oder nicht ein Coach darf rein hören und sonst auch als Zeuge fungieren! 

Aber wie schon erwähnt! Meist legen wir auf, gehen einmal raus oder eine rauchen denn wenn wir Beleidigungen immer anzeigen würden,  dann würden wir nur noch bei der Polizei sitzen!

Lg ein Call-Center-Agent 

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Man kann den Kunden anzeigen! Genau wie bei einer Bombendrohung! Wenn ein Kunde anfängt zu beleidigen oder auch zu drohen darf den CA das Gespräch aufnehmen ob mit oder ohne Einverständnis! Denn die Aufweichung in die der Kunde einwilligt (gerade im inbount) ist nicht für irgendeinen Beweis(nur im Zweifelsfall bzw BeschwerdeFall von Anwalt) ist zum Sicherung der Service-Qualität! Und ja bei Beleidigung dürfen wir anzeigen! Macht nur selten einer denn sonst würden wir unsere Freizeit bei der Polizei verbringen! Lg ein call-Center-Agent

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