Dürfen die Handwerker ohne Termin kommen?

An sich weiß ich das die Antwort nein ist, allerdings wohnen mein Mann und ich in einem 6 stöckigen Haus.

Es ist jetzt schon öfters vorgekommen das sie einfach so geklingelt haben und rein wollten. Da wir aber Spätschicht haben schlafen wir eben morgens noch wenn sie rein wollen, mit einem Termin wäre das Gar kein Problem. Aber man weiß halt nie ob, und wann die kommen.

Der Vermieter schimpft dann natürlich warum bei uns das noch nicht gemacht ist -.-

Aber da wir im Gegensatz zu der Hälfte des Hauses 1. Deutsch sprechen und 2. Arbeiten kann ich halt nicht ohne Termin, klar hab ich die jetzt 2,3 mal reingelassen aber die machen halt alles mögliche....

Fenster, Rollläden für die Fenster, Lüftung, neue Sprech Anlage, das ganze geht jetzt schon Locker 4 Monate so... und jedes mal ohne Termin.... Ich muss mich verbessern für das Fenster haben sie mir einen Tag vorher Bescheid gesagt DAS sie kommen.... mit einem Zettel ....

Als die Fenster gemacht wurden kam der Vermieter einfach so rein, ohne geklopft zu haben oder sonst was. Ich hab ihn zu spät gesehen. An sich kein Problem aber dank seiner tollen arbeitet musste ich alles provisorisch in ein eck stellen und hab dann alles abgeklebt... jedes mal wenn er bei uns in der Wohnung ist macht er Kommentare zur Einrichtung.... nicht etwa weil es irgendwas nicht sach gemäß ist sondern weil es ihm nicht gefällt...

Ich weiß nicht was ich tun soll zwecks meinem Vermieter und den Arbeitern... Ich weiß die müssen ihre Arbeit machen aber ich muss auch Arbeiten... Soll ich mir jetzt noch 3 Monate frei nehmen für den Fall das sie eventuell wieder ohne Termin kommen ?

Liege ich richtig in der Annahme das sie einen Termin ausmachen müssen ? Oder gilt für ein Mehrstöckiges Haus andere Regeln? Und darf der Vermieter wärend der Renovierung rein und raus spazieren wie er möchte ?

...zur Frage

Alle Modernisierungsmaßnahmen, die der Vermieter durchführen will, muss er mindestens drei Monate vor Beginn der geplanten Arbeiten schriftlich ankündigen.

Baulärm ist ein häufiger Minderungsgrund. Du darfst als Mieter die Miete mindern, wenn Du die Bau- oder Abrissarbeiten in Deiner Wohnung hören kannst. Und zwar auch dann, wenn Dein Vermieter für den Lärm nicht verantwortlich ist. Es gibt viele Urteile zu Baulärm als Minderungsgrund.

Ganz gleich was im Mietvertrag steht: Wenn der Vermieter, der Makler oder ein Kaufinteressent überraschend vor der Tür steht und die Wohnung besichtigen möchte, brauchen Sie ihn nicht hereinzulassen. Das Besichtigungsrecht besteht nur, wenn der Besuch mindestens drei Tage vorher schriftlich angemeldet wird.

Hoffentlich kann dir das helfen. ✌️

...zur Antwort

IQ ist nicht gleich intelligenz. Aber trmd denk ich das der IQ test den du gemacht hast entweder mit einer anderen person verwechselt wurde, oder du willst dich besser dastellen als die anderen weil du bemerkt hast das du nicht so schlau bist wie die anderen.

...zur Antwort