Frage
Antwort
Natürlich darf ein unangemeldetes Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen (benutzen). Hierbei handelt es sich um eine unerlaubte Sondernutzung. Abschleppen kommt nur in Betracht wen eine Gefahr für den Straßenverkehr oder der Unwelt ausgeht. Ansonsten kann es aufgrund der unerlaubten Sondernutzung bis zu 5000€ kosten. Den dies ist eine Ordnungswidrigkeit.