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As salamu aleykum wa rahmetullahi wa barakatuhu. Es ist allgemeiner Konsens das es keine. Überlieferung aus Quran oder Sunna über das Bestreichen des Gesichts die als Beweis herangezogen werden können. Von daher nein und zwar nicht nein musst du nicht sondern nein darfst du nicht. Allah swt weiß es am besten. Quelle: https://islamfatwa.de/gottesdienste-ibadah/32-gebet-salah/dhikr-gedenken-nach-gebet/115-nach-dua-haende-ueber-gesicht-streichen