Genau diese Frage habe ich eben mit einem Mitarbeiter des VRR geklärt, der wiederum Rücksprache mit seinem Vorgesetzten hielt. Sieh mal hier unter Punkt 9.4: https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/06_NRW_Tarifbestimmungen/Befoerderungsbedingungen_NRW-Tarif_2020.pdf
Unser Sohn hat ein Klapprad, weil es generell bei der Deutschen Bahn heißt, dass man Klappräder gratis mitbefördern darf. Aber wenn man ein Schokoticket hat, gelten die Regeln des VRR. Wochenends dürfe man sein Fahrrad gratis mitführen, unter der Woche nur mit zusätzlichem Fahrradticket. Ein Klapprad gilt vollständig zusammengeklappt als Handgepäck und das Radmaß dürfe 20 Zoll/Inch nicht überschreiten. Völlig zusammengeklappt dürfe man es täglich mit dem Schokoticket ohne Fahrradticket mitführen.