du meinst bestimmt das du vom 21.12.2012 bis 2.01.2013 urlaub bekommen hast. dein urlaub wurde genehmigt und du darfst ihn somit antreten. sofern du das schriftlich hast. schriftlich ist immer besser. sonst können die ja irgend einen mist erzählen.

ob andere alg 2-bezieher urlaub bekommen und ob diese in der gleichen maßnahme sind wie du, ist völlig irrelevant.

der andere maßnahmeteilnehmer war in letzter zeit vielleicht nicht so zuverlässig und kooperativ mit dem jobcenter und daher erhält er zur strafe keinen urlaub.

aber du hast deinen urlaub, den kann dir keiner mehr nehmen. lass es dir aber schriftlich geben. auch wenn der sachbearbeiter sagt das es im computer steht.

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