um whatsapp nutzen zu können brauchst du unbedingt internet. entweder über w lan oder normales internet. alternativen gibt es nicht.

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die eltern deiner freundin haben die aufsichts- und fürsorgepflicht. so gesehen dürfen sie es verbieten.

dem entgegen steht aber artikel 11 des grundgesetz. dort steht was von freizügigkeit im gesamten bundesgebiet.

deine freundin soll einen brief an ihre eltern ( kommt besser als worte, da dies eltern immer als diskutieren auffassen ) schreiben, in dem sie schreibt das sie es ehrlich und aufrichtig bereut, was sie getan hat.

dann wird das kontaktverbot hoffentlich wieder aufgehoben.

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