1) beide

der eigentümer muss immer im mietvertrag stehen. es muss ja jemand geben auf den du dich berufen kannst. der hausverwaltung gehört das haus ja nicht. sie vertritt dieses und den vermieter nur. der vermieter ist als eigentümer das fundament jeden mietvertrags. er MUSS da mit drin stehen.

normalerweise steht es so da:

Mietvertrag

Zwischen

-Vermieter-

Herr Friedolin Müller Musterstraße 1 00001 Musterstadt

vertreten durch die

Hausverwaltung Schmidtschulze Mustergasse 2 00002 Musterstadt

und dem

-Mieter-

Herr Jan Meier Musterweg 3 00003 Musterstadt

werden die nachfolgend aufgeführten Räume zu Wohnzwecken vermietet:.............

2) ist eine hausverwaltung vom vermieter beauftragt worden, so hast du einen anspruch auf eine kopie der vollmacht vom vermieter an die hausverwaltung. könnte ja sonst jeder kommen.

die hausverwaltung schreibt ja regelmäßig mit dir über das mietverhältnis. also ist das dein gutes recht. vor allem dann wenn die hausverwaltung die miete einziehen tut.

sollte dich deine hausverwaltung mal kündigen wollen und du hast bisher noch nie eine vollmacht gesehen, dann muss der kündigung unbedingt eine vollmacht vom vermieter mit beilegen. ansonsten ist die kündigung unwirksam.

wird dir gekündigt und du hast eine vollmacht zuletzt vor 2 jahren gesehen, kannst du sicherich erneut eine verlangen.

so wie du überhaupt aller 2 jahre eine verlangen kannst. ist jetzt nur ne meinung von mir. kein rechtlich bindendes mittel.

an sich sind hausverwaltungen aber alles andere als ungewöhnlich und nicht unbedingt ein anzeichen von unseriösität. der vermieter hat nur keine lust und/oder zeit sich mit dem papierkram zu beschäftigen. daher überlässt er das einer hausverwaltung.

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eine "mutter" sollte immer erst ihren kindern zuerst glauben. das ist ja einfach nur logisch. kaum behauptet ein erwachsener mal was negatives, unwahres über dich, wirst du von deiner sogenannten "mutter" angeschaut wie ein schwerverbrecher und musst dich vor dieser entsprechend rechtfertigen. (?)

tolles vertrauen hat da die mutter zu ihrem kind. natürlich ist das unfair. rede mit deiner mutter mal ganz offen. etwa so:

"ich finde es nicht in ordnung von dir wie du mich behandelst. sobald ein lehrer was negatives über mich äußert, glaubst du immer den lehrern. das ist unfair. ich bin dein kind. du musst dir immer erst meine meinung anhören und kannst dir dann ein urteil bilden.

du kannst nicht ohne weiteres dem lehrer glauben und dann meinen das wird schon richtig sein was der sagt. wärst du eine richterin - das wäre ja schlimm. lehrer neigen oft zur übertreibung und kommen mit dem wachsenden druck nicht zurecht.

ich bin dein kind, also hast du mir grundsätzlich mehr zu vertrauen als anderen. und ich bemühe mich dieses nicht zu missbrauchen. aber tu mich nie wieder ohne beweise vorverurteilen. sowas macht man nicht und ist menschlich absolut verwerflich".

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sicher kannst du das. willkür ist bei der arbeitsagentur und dem jobcenter gang und gebe.

wenn du am 21.01.2013 einen brief von der arbeitsagentur erhalten hast, wie wollen die dich dann vom 7.12. - 27.12.2012 sperren?

wenn du so etwas wichtiges wie eine AUB abgibst, lass dir den empfang immer schriftlich bestätigen.

du solltest hier widerspruch einlegen, die aufschiebende wirkung von diesen beantragen und beim sozialgericht einen eilantrag stellen. ist alles kostenlos und ohne anwaltszwang. ich helfe dir dabei. schreib mich dazu persönlich an.

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du solltest nach dem jedermann-recht deine "mutter" in den polizeigriff nehmen und sagen das sie es ab sofort zu unterlassen hat, dich würdelos zu behandeln. sie soll mal artikel 1 und 2 des grundgesetz lesen.

du musst dich nicht ohne weiteres körperlich anfassen lassen. ob es deine mutter ist oder jemand anderes.

belästigt sie dich körperlich, tust du das auch. aber im verhältnis zueinander.

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wenn dich bitte ans jugendamt. die sollen und müssen dir helfen. die sind auch dafür zuständig jemanden zu finden bei denen du deine arbeitsstunden ableisten kannst.

und die können auch hinterfragen was mit dieser dubiosen einrichtung los ist.

stellen die das jugendamt wegen arbeitsstunden vermittelt, sind immer vom gericht anerkannt.

ist das urteil von einem richter/richterin mit vollen namen und gut leserlich unterschrieben? oder steht da nur der gedruckte name des richters und eine justizangestellte/urkundsbeamtin hat das unterschrieben?

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kein paket passt in einen briefkasten. wenn ein paket nicht persönlich zugestellt werden kann, dann muss dir eine benachrichtigung in den briefkasten gelegt und das paket 7 tage in einer postfiliale oder packstation aufbewahrt werden.

wenn jedoch ein zusteller das zu große paket/päckchen so in deinen briefkasten legt, das es gerade so stecken bleibt aber jeder das sehen und entwenden kann, dann ist das nicht zulässig.

dann kann der zusteller das paket ja gleich einfach vor das haus stellen. der paketdienst muss nachweisen das dir das paket ausgehändigt wurde. das geht nur mit deiner unterschrift.

bei anderen paketdienstleistern ( ups, dpd, hermes, gls ) gibt es keine packstation und eventuell längere lagerfristen.

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Beziehungsstress, was tun? wie reagieren männer?

Mein freund 24 ist in der letzten Zeit richtig komisch wir sind jetzt 2 monate zusammen er sagt mir auch wenn wir uns nich Sehen das er mich vermisst Ich sage ihm Das auch Wenn wir Das Bedürfnis haben sagen Wir auch Das Wir uns lieben Waren Jetzt am Wochenende feiern war Alles ganz schön. Wir haben nicht oft Sex weil Ich ihm auch Grenzen setzten möchte Ist Das Richtig? Wenn Er sagt Mach mal Was zu Essen nein Mach Ich nicht seh Ich nicht Ein das Er Mich rumkomandiern kann. Dann hat er mit gekippter Stimmung selber Das Essen für sich gemacht und Ist danach Schlafen gegangen Habe Ich auch Verständniss Er Kam Ja Von Der Arbeit Ich endweder am Handy Oder am tv gesessen Dann Ist Er aufgestanden und sagt Machden fernsehr aus Ich so Was hast du Ist 20 uhr Dann hat Er angefangen zu zicken Du Machst Nichts macht's Nichts zu essen garnichts unf hat geSagt pack deine sachen ich fahr dich nachhause Ich wusste garnicht Was Der hat und Habe Dann gefragt ob Er sich sicher sei Das Ich Jetzt Meine Sachen packen soll Er Wo Ja Ich bring dich nachhause Alles klar hab ich gemacht. Wir haben nicht mehr geredet Er hatmich dan nachhase gebracht Mir ein kuss gegeben und Ich bin gegangen. Jetzt mal eine Frage Habe ich i.Was falsch gemacht? Ich Kann verstehen Das man Nachdem aufstehen gereizt Ist Aber Dann so abgehen? Hat ihm.gestört Das Ich ihn nicht umarmt Habe während Er geschlafen hat oder Ich ständig am handy saß und tv geguckt Habe ? Ich Weiß Ja nich Wie Die männer ticken Ich Bin unkompliziert Humorvoll deswegen villt kennt ihr männer Die Situation ? Wir hatte. Jetzt 2 Wochen urlaub von einander weil Er Krank war haben uns deswgen auch auf Das wochende gefreut und jetzt die tage Was meint ihr männer den ? Braucht ihr ruhe nach Der arbeit Oder eine Frau die Das Essen Macht Ich Bin nicht naiv Das mögen männer Doch und deswegen sag Ich auch mal nein Für dich nich auf Wie Ein pascha? Meine freundin meint Ich soll ihm Nach Der arbeit mal anschreiben Das Wir mal drüber reden sollten wo Mein Fehler Ist ... Eig. Wollte Ich Das Er auf mich zu kommen soll Was meint ihr ? Kommt Das gut an Wenn Die Frau mal sagt hey Ich möchte drüber reden Oder denken Die männer Boha nein so eine klette ?

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ob er arbeitet und du nicht - er soll sich sein essen gefälligst selber machen. in welcher steinzeit lebt dieser mensch?

du bist doch nicht seine sklavin. tu dich sofort von ihm trennen. er liebt dich ganz offensichtlich nicht richtig.

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rauchen verdirbt deinen charakter. es ist assozial.

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was? ihr müsst raus? immer? in jeder pause? wer sagt das? und was genau ist deine frage?

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dann lass sie sauer sein. als ob die früher musterschüler waren. die sollen sich nicht wegen banalitäten aufregen.

viele eltern verwechseln erziehung mit machtgehabe gegenüber schwächeren.

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du gibst deine nummer so ein: 1573 07083xx

ohne die 0 am anfang.

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um whatsapp nutzen zu können brauchst du unbedingt internet. entweder über w lan oder normales internet. alternativen gibt es nicht.

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es kommt auf die art drauf wie du es ihr sagst. du warst nicht einfühlsam genug.

du musst es ihr total lieb beibringen. also immer ruhig und lieb reden. nicht hektisch. ihr immer wieder sagen das du nur willst, dass es ihr gut geht. sag ruhig was es für schlimme dinge auf der welt gibt. ( vergewaltigungen, männer die nur sex wollen )

aber sag ihr auch das nicht alle so sind. sie soll vorsichtig sein und sich zeit lassen. sich nicht sofort angrabschen lassen.

ob sie dir da vertraut ist fraglich. sie ist weiblich, du männlich.......

sag ihr auch: "wenn du liebeskummer hast und du enttäuscht wurdest, weil du mir nicht zuhören wolltest, dann ist das dein problem. daher hör mir bitte zu." und das wieder im einfühlsamen ton sagen.

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ich schließe mich der top-antwort von mikkey an. du hast 6 wochen zeit dieser rechtswiedrigen buchung zu widersprechen.

tu dies schriftlich. in etwa so:

Name, Datum, Anschrift

Konto-Nr.:

Widerspruch Gebühren

Werte Damen und Herren,

Mit Datum vom ...... buchten sie von meinem Konto 1€ Gebühr für die Rücklastschrift vom ..... ab. Dies ist unzulässig.

Hier tust du das was Mikkey in seiner Antwort stehen hat schreiben.

Buchen sie mir die zu Unrecht eingezogene Gebühr von 1€ umgehend meinem Konto gut.

Ich fordere sie hiermit auf sich in Zukunft an die Rechtssprechung des BGH zu halten. Tun sie das nicht, werde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden, sowie mir strafrechtliche Schritte vorbehalten.

Freundliche Grüße

Unterschrift

Am besten du gibst das persönlich am schalter ab oder wirfst es in den bank-briefkasten. weil eine briefmarke - ob nun 0,58€ bei der deutschen post oder 0,50€ bei der city post - das lohnt ja nicht bei einer summe von 1€ .

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die eltern deiner freundin haben die aufsichts- und fürsorgepflicht. so gesehen dürfen sie es verbieten.

dem entgegen steht aber artikel 11 des grundgesetz. dort steht was von freizügigkeit im gesamten bundesgebiet.

deine freundin soll einen brief an ihre eltern ( kommt besser als worte, da dies eltern immer als diskutieren auffassen ) schreiben, in dem sie schreibt das sie es ehrlich und aufrichtig bereut, was sie getan hat.

dann wird das kontaktverbot hoffentlich wieder aufgehoben.

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7,2 mbit/sek.. wie schnell und zuverlässig du im internet bist, kommt dann aber auch auf dein pc/laptop/handy an. ausserdem ist die netzabdeckung vor ort entscheidend.

nicht überall ist das netz von t-mobile gut ausgebaut, so das du in manchen bereichen kein schnelles internet hast. dann hast du probleme mit downloads ( dauern ewig ) und videos ( you tube usw. ) anschauen.

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du darfst ab 16 einen mietvertrag unterschreiben und auch ab 16 in einer eigenen wohnung wohnen. das aber nur wenn deine eltern damit einverstanden sind und den mietvertrag mit unterschreiben.

dein vater kann soviele mietverträge unterschreiben wie er möchte. er haftet dann aber auch für dessen folgen.

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