1) beide
der eigentümer muss immer im mietvertrag stehen. es muss ja jemand geben auf den du dich berufen kannst. der hausverwaltung gehört das haus ja nicht. sie vertritt dieses und den vermieter nur. der vermieter ist als eigentümer das fundament jeden mietvertrags. er MUSS da mit drin stehen.
normalerweise steht es so da:
Mietvertrag
Zwischen
-Vermieter-
Herr Friedolin Müller Musterstraße 1 00001 Musterstadt
vertreten durch die
Hausverwaltung Schmidtschulze Mustergasse 2 00002 Musterstadt
und dem
-Mieter-
Herr Jan Meier Musterweg 3 00003 Musterstadt
werden die nachfolgend aufgeführten Räume zu Wohnzwecken vermietet:.............
2) ist eine hausverwaltung vom vermieter beauftragt worden, so hast du einen anspruch auf eine kopie der vollmacht vom vermieter an die hausverwaltung. könnte ja sonst jeder kommen.
die hausverwaltung schreibt ja regelmäßig mit dir über das mietverhältnis. also ist das dein gutes recht. vor allem dann wenn die hausverwaltung die miete einziehen tut.
sollte dich deine hausverwaltung mal kündigen wollen und du hast bisher noch nie eine vollmacht gesehen, dann muss der kündigung unbedingt eine vollmacht vom vermieter mit beilegen. ansonsten ist die kündigung unwirksam.
wird dir gekündigt und du hast eine vollmacht zuletzt vor 2 jahren gesehen, kannst du sicherich erneut eine verlangen.
so wie du überhaupt aller 2 jahre eine verlangen kannst. ist jetzt nur ne meinung von mir. kein rechtlich bindendes mittel.
an sich sind hausverwaltungen aber alles andere als ungewöhnlich und nicht unbedingt ein anzeichen von unseriösität. der vermieter hat nur keine lust und/oder zeit sich mit dem papierkram zu beschäftigen. daher überlässt er das einer hausverwaltung.