Antwort
Falsch der GVD in Baden-Württemberg oder auch KOD hat laut §125 Polg BaWü die Stellung eines Polizeibeamten mit allen Rechten und Pflichten inkl. Unmitttelbarer Zwang. Personalienverweigerung zieht einen Bußgeldbescheid von mindestens 108 Euro nach sich.