Zu differenzieren ist hier bei einmal die Ausbildung und das Einsatzgebiet. Mit dem FWD von 8 Monaten hast du anschließend keine Berufsausbildung, welche dich dazu berechtigt, dich KFZ-Mechaniker nennen zu dürfen. Der Bund wird dich hierbei vermutlich für die Assistenz bei Instandhaltung und Logistik “missbrauchen“. Du wirst doch aber sicherlich deinen WDB gefragt haben, der muss es doch eigentlich wissen oder nicht?
Jedenfalls musst du dir im klaren sein, dass du die Ausbildung eventuell zwar dort beginnen, jedoch innerhalb von 8 Monaten nicht absolvieren wirst.
Liebe Grüße,
Luca